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   BAG, 28.02.1979 - 4 AZR 427/77   

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BAG, 28.02.1979 - 4 AZR 427/77 (https://dejure.org/1979,479)
BAG, Entscheidung vom 28.02.1979 - 4 AZR 427/77 (https://dejure.org/1979,479)
BAG, Entscheidung vom 28. Februar 1979 - 4 AZR 427/77 (https://dejure.org/1979,479)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Darlegungslast - Beweislast - Eingruppierungsfeststellungsklage - Bestimmung der Arbeitsvorgänge - Tarifliche Mindestvergütung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BAT § 22, Anlage 1a; ZPO § 139 § 256

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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 13.12.1978 - 4 AZR 322/77

    Technischer Angestellter - Kernphysik- und Isotopenlabor - Technische

    Auszug aus BAG, 28.02.1979 - 4 AZR 427/77
    Dabei ist unter einem "Arbeitsvorgang" eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer vernünftigen, sinnvollen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und tarifrechtlich selbständig bewertbare Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen (vgl.das Urteil des Senats vom 13. Dezember 1978 - 4 AZR 322/77 [demnächst] AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT 1975, sowie das Urteil des Senats vom 19. Juli 1978 - 4 AZR 31/77 - [demnächst) AP Nr. 8 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, mit weiteren Nachweisen).

    Dabei wird zwar nicht ein Wissen und Können verlangt, wie es durch eine Ausbildung als Fachschulingenieur der entsprechenden Fachsparte oder Fachsparten vermittelt wird, wohl aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes, wobei freilich Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem engbegrenzten ingenieurmäßigen Teilgebiet nicht ausreichend sind (vgl. dazu die Urteile des Senats vom 13. Dezember 1978 - 4 AZR 322/77 [demnächst] AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT 1975, und 23- Oktober 1978 - 4 AZR 177/77 -, [demnächst] AP Nr. Io zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit jeweils weiteren Nachweisen).

    Insbesondere läßt sich aber nach dem entsprechenden Vortrag des Klägers nicht ausschließen, daß bei ihm aus seiner auszuübenden Tätigkeit Rückschlüsse auf seine persönlichen Fähigkeiten und Erfahrungen gezogen werden können (vgl. auch dazu das vorgenannte Urteil des Senats vom 13- Dezember 1978 - 4 AZR 322/77 -) Erforderlichenfalls wird der Kläger seinen entsprechenden Tatsachenvortrag mit den Beweismitteln des Zivilprozesses zu beweisen haben.

    Weiterhin wird das Landesarbeitsgericht zu überprüfen haben, ob, wie es die Tätigkeitsmerkmale außerdem fordern, die Tätigkeit des Klägers im tariflich geforderten Ausmaß "Inge nieurszuschnitt" hat, d.h. im Sinne eines weiteren objektiven Tätigkeitsmerkmales ihrerseits die Befähigung erfordert, wie ein einschlägig ausgebildeter Fachschulingenieur Zusammenhänge zu überschauen und Ergebnisse zu entwicMn (vgl. auch dazu die Urteile des Senats vom 13. Dezember 1978 - 4 AZR 322/77 [demnächst] AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT 1975, und 25- Oktober 1978- 4 AZR 177/77 rdemnächst] AP Nr. Io zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 22.11.1977 - 4 AZR 395/76

    Tarifliche Mindestvergütung - Eingruppierung - Höhergruppierung -

    Auszug aus BAG, 28.02.1979 - 4 AZR 427/77
    Es reicht vielmehr aus, wenn dies für die Hälfte der Arbeitszeit des Angestellten aus füllende "Arbeitsvorgänge" zutrifft (vgl. das Urteil des Senats vom 22. November 1977 -.4 AZR 395/76 -, [demnächst] AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975» auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Hierbei handelt es sich nicht etwa um einen unbestimmten Reohtsbegriff, bei dessen Anwendung den Tatsachengerichten ein Beurteilungsspielraum und demgemäß dem Revisionsgericht nur eine beschränkte Möglichkeit der Überprüfung zukommt, sondern um einen feststehenden, abstrakten und von den Tarifvertragsparteien vorgegebenen Rechtsbegriff, dessen Anwendung durch die Tatsachengerichte in vollem Umfangs durch das Revisionsgericht über prüft werden kann (vgl. das Urteil des Senats vom 22. November 1977 - 4 AZR 395/76 -, [cfemnächst] AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

  • BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 458/64

    Tatsächliche Feststellungen - Grundlage für Nachprüfung - Selbständige Leistungen

    Auszug aus BAG, 28.02.1979 - 4 AZR 427/77
    Es reicht vielmehr aus, wenn dies für die Hälfte der Arbeitszeit des Angestellten aus füllende "Arbeitsvorgänge" zutrifft (vgl. das Urteil des Senats vom 22. November 1977 -.4 AZR 395/76 -, [demnächst] AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975» auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Hierbei handelt es sich nicht etwa um einen unbestimmten Reohtsbegriff, bei dessen Anwendung den Tatsachengerichten ein Beurteilungsspielraum und demgemäß dem Revisionsgericht nur eine beschränkte Möglichkeit der Überprüfung zukommt, sondern um einen feststehenden, abstrakten und von den Tarifvertragsparteien vorgegebenen Rechtsbegriff, dessen Anwendung durch die Tatsachengerichte in vollem Umfangs durch das Revisionsgericht über prüft werden kann (vgl. das Urteil des Senats vom 22. November 1977 - 4 AZR 395/76 -, [cfemnächst] AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

  • BAG, 19.07.1978 - 4 AZR 31/77

    Eingruppierungsfeststellungsklage - Arbeitsvorgänge - Tarifliche Mindestvergütung

    Auszug aus BAG, 28.02.1979 - 4 AZR 427/77
    Dabei ist unter einem "Arbeitsvorgang" eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer vernünftigen, sinnvollen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und tarifrechtlich selbständig bewertbare Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen (vgl.das Urteil des Senats vom 13. Dezember 1978 - 4 AZR 322/77 [demnächst] AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT 1975, sowie das Urteil des Senats vom 19. Juli 1978 - 4 AZR 31/77 - [demnächst) AP Nr. 8 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, mit weiteren Nachweisen).

    Hingegen ist es nicht Aufgabe des Klägers einer Eingrup pierungsfest stellungsklage, seinerseits seine Tätigkeit, bereits nach "Arbeitsvorgängen" vorgegliedert, den Tatsachengerichten vorzutragen, wie irrtümlich das Landesarbeitsgericht meint (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 19. Juli 1978 AZR 31/77 -, [demnächst] AP Nr. 8 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

  • BAG, 25.10.1978 - 4 AZR 177/77

    Arbeitsforscher - Vorkalkulatoren - Dienstbereich des

    Auszug aus BAG, 28.02.1979 - 4 AZR 427/77
    Dabei wird zwar nicht ein Wissen und Können verlangt, wie es durch eine Ausbildung als Fachschulingenieur der entsprechenden Fachsparte oder Fachsparten vermittelt wird, wohl aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes, wobei freilich Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem engbegrenzten ingenieurmäßigen Teilgebiet nicht ausreichend sind (vgl. dazu die Urteile des Senats vom 13. Dezember 1978 - 4 AZR 322/77 [demnächst] AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT 1975, und 23- Oktober 1978 - 4 AZR 177/77 -, [demnächst] AP Nr. Io zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit jeweils weiteren Nachweisen).

    Weiterhin wird das Landesarbeitsgericht zu überprüfen haben, ob, wie es die Tätigkeitsmerkmale außerdem fordern, die Tätigkeit des Klägers im tariflich geforderten Ausmaß "Inge nieurszuschnitt" hat, d.h. im Sinne eines weiteren objektiven Tätigkeitsmerkmales ihrerseits die Befähigung erfordert, wie ein einschlägig ausgebildeter Fachschulingenieur Zusammenhänge zu überschauen und Ergebnisse zu entwicMn (vgl. auch dazu die Urteile des Senats vom 13. Dezember 1978 - 4 AZR 322/77 [demnächst] AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT 1975, und 25- Oktober 1978- 4 AZR 177/77 rdemnächst] AP Nr. Io zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 16.08.1966 - 1 AZR 373/65

    Tätigkeitsmerkmal eines Tarifvertrages - Heraushebende Tätigkeit - Vergleich -

    Auszug aus BAG, 28.02.1979 - 4 AZR 427/77
    Hieraus folgt zugleich, daß bei ausreichenden Tatsachenfeststellungen das Revisionsgericht auch die rechtliche Möglichkeit hat, seinerseits die "Arbeitsvorgänge" selbst festzulegen (vgl. das Urteil des Senats vom 14. Februar 1979 AZR 414/77 zum Abdruck im Nachschlagewerk bestimmt, mit weiteren Nachweisen, insbesondere betreffend die Urteile des Senats vom 19. April 1978 - 4 AZR 721/76 -, [demnächst] AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT 1975» auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, und 5 Juli 1978 - 4 AZR 795/76 [demnächst] AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 05.07.1978 - 4 AZR 795/76

    Arbeitsvorgang - Teiltätigkeit - Tatsächliche Abgrenzbarkeit - Einheitliche

    Auszug aus BAG, 28.02.1979 - 4 AZR 427/77
    Hieraus folgt zugleich, daß bei ausreichenden Tatsachenfeststellungen das Revisionsgericht auch die rechtliche Möglichkeit hat, seinerseits die "Arbeitsvorgänge" selbst festzulegen (vgl. das Urteil des Senats vom 14. Februar 1979 AZR 414/77 zum Abdruck im Nachschlagewerk bestimmt, mit weiteren Nachweisen, insbesondere betreffend die Urteile des Senats vom 19. April 1978 - 4 AZR 721/76 -, [demnächst] AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT 1975» auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, und 5 Juli 1978 - 4 AZR 795/76 [demnächst] AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 19.04.1978 - 4 AZR 721/76

    Revisionsgerichtliche Überprüfung - Arbeitsvorgänge - Tatsachenfeststellungen -

    Auszug aus BAG, 28.02.1979 - 4 AZR 427/77
    Hieraus folgt zugleich, daß bei ausreichenden Tatsachenfeststellungen das Revisionsgericht auch die rechtliche Möglichkeit hat, seinerseits die "Arbeitsvorgänge" selbst festzulegen (vgl. das Urteil des Senats vom 14. Februar 1979 AZR 414/77 zum Abdruck im Nachschlagewerk bestimmt, mit weiteren Nachweisen, insbesondere betreffend die Urteile des Senats vom 19. April 1978 - 4 AZR 721/76 -, [demnächst] AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT 1975» auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, und 5 Juli 1978 - 4 AZR 795/76 [demnächst] AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 23.05.1979 - 4 AZR 576/77

    Internationale Ferienkurse - Arbeitsvorgang - Entsprechende Tätigkeit -

    Im übrigen übersieht der Kläger, daß vorliegend im Gegensatz zu anderen Fällen, insbesondere solchen mit komplexen technischen Aufgaben der Angestellten (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 28. Februar 1979 - 4 AZR 427/77 rdemnächst] AP Nr. 16 zu §§ 22, 23 BAT 1975) die Bestimmung seiner "Arbeitsvorgänge" auch keinen Schwierigkeiten begegnet, zumal die Tätigkeit des Klägers als solche unstreitig ist.
  • LAG Hamm, 06.03.2007 - 12 Sa 1317/06

    Zur Eingruppierung einer Universitätsangestellten (Lehrstuhlsekretärin)

    Zwar ist die Klägerin nicht verpflichtet, dem Arbeitsgericht tagebuchartige oder sonstige Aufzeichnungen über die Einzelheiten ihrer Tätigkeiten und die Zeiträume vorzulegen, innerhalb derer sie mit den einzelnen Aufgaben befasst ist (vgl. BAG, Urteil vom 28.02.1979 - 4 AZR 427/77 -, AP Nr. 16 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG, Urteil vom 28.03.1979 - 4 AZR 446/77 -, AP Nr. 19 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG, Urteil vom 18.05.1994 - 4 AZR 449/93 -, DB 1994, 2506).
  • BAG, 28.03.1979 - 4 AZR 446/77

    Bewährungsaufstieg - Hälfte der Arbeitszeit - Arbeitsvorgänge - Selbständige

    Dabei ist unter einem "Arbeitsvorgang" eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer vernünftigen, sinnvollen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und tarifrechtlich selbständig bewertbare Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen (vgl. das Urteil des Senats vom 28. Februar 1979 - 4 AZR 427/77 -, zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk bestimmt, mit weiteren Nachweisen auf die ältere Senatsrechtsprechung).

    Eine derartige Verpflichtung, deren Erfüllung i/zudem auch beträchtliche Arbeitszeit in Anspruch nehmen würde, sehen nämlich weder die §§ 22, 23 BAT n.F. noch die Tätigkeitsmerkmale vor (vgl. hierzu das Urteil des Senats vom 28. Februar 1979 - 4 AZR 427/77 - > zum Abdruck im Nachschlagewerk bestimmt).

    Vielmehr ist die Bestimmung der jeweiligen "Arbeitsvorgänge" als Rechtsanwendung ausschließliche Angelegenheit der Gerichte (vgl. die Urteile des Senats vom 28. Februar 1979 - 4 AZR 427/77 -> zum Abdruck im Nachschlagewerk vorgesehen, und 19 Juli 1978 AZR 31/77 [demnächst] AP Nr. 8 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Hingegen rügt die Revision mit Recht, daß das Landesarbeitsgericht, da es das umfangreiche Tatsachenvorbringen des Klägers nicht für ausreichend gehalten hat, diesem zu dessen Vervollständigung, Klärung und Ergänzung sachdienliche Auflagen nach § 139 ZPO hätte machen müssen (vgl. auch dazu die Urteile des Senats vom 28. Februar 1979 - 4 AZR 427/77 zum Abdruck im Nachschlagewerk bestimmt, und 19. Juli 1978 - 4 AZR 31/77 [demnächst] AP Nr. 8 zu §§ 22, 23 BAT 1975» auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

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